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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet) gelten als integraler Bestandteil sämtlicher Verträge für Dienstleistungen im Bereich Home Styling, Home Staging und Home Organizing, zwischen der Eigentümerin der Firma piq studio, Stéphanie Piqué (im Folgenden als "Auftragnehmerin" bezeichnet), und dem Kunden (im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet). 

Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Es wird ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB kontrahiert. Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen schriftlicher Zustimmung. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. 

 

§2 Leistungsinhalt 

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich (schriftlich) zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbart.  

2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Wird ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber erteilt, erfolgt die Bezahlung direkt an den Dritten. In diesem Fall übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für die Ausführung der Leistung. 

§3 Angebote 

3.1 Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Selbiges gilt auch für Kostenvoranschläge.  

3.2 Für vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, besteht jedenfalls ein Anspruch auf angemessenes Entgelt. Mehrleistungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden daher nach Aufwand gesondert berechnet. 

§4 Pflichten und Haftung der Auftragnehmerin 

4.1 Die Auftragnehmerin wird mit größter Sorgfalt die beauftragten Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen des „Home Styling” und “Home Staging” im Interesse des Auftraggebers durchführen.  

4.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, mit der Immobilie sowie dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inventar sorgsam umzugehen und keine substantiellen Beschädigungen vorzunehmen.  

4.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin zur Auftragserfüllung vorhandene Einrichtungsgegenstände oder Mietgegenstände (z.B. Bilder und Spiegel) mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen oder verbleiben können. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, diese Spuren nach Auftragsbeendigung zu entfernen oder dafür Schadensersatz zu leisten, grundsätzlich wird aber darauf geachtet, dass Löcher nur wenn notwendig gebohrt werden. Ebenso ist die Auftragnehmerin nicht dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige, darüberhinausgehende bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.  

4.4 Die Auftragnehmerin gibt keine Garantie dafür, dass es durch die von ihr erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt. Ebenso gibt die Auftragnehmerin keine Garantie dafür, dass ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.  

4.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für mögliche Nichtgefallen mit den durchgeführten Arbeiten. Es wird betont, dass diese Arbeiten stets subjektive Gestaltungen sind, deren Gefallen vom individuellen Geschmack des Betrachters abhängt. Der Auftraggeber ist sich dieser Tatsache ausdrücklich bewusst. 

4.6 Im Rahmen ihrer Tätigkeit behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die Einrichtung der Räumlichkeiten, die Dekoration sowie sonstiges Inventar nach eigenem Ermessen frei zu gestalten und zu arrangieren. 

4.7 Die Auftragnehmerin haftet nicht für verlegte Gegenstände. Wertgegenstände müssen vom Kunden persönlich sortiert werden 

4.8 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Makler, Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen. 

4.9 Eine Haftung der Auftragnehmerin besteht nur in den Fällen, in denen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen und die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu verantworten haben, sowie für andere Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. In allen anderen Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen. 

§5 Vertragspflichten des Auftraggebers  

5.1 Der Auftraggeber ist zur seinerseits erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Er verpflichtet sich, insbesondere der Auftragnehmerin den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie zu ermöglichen und die Tätigkeit der Auftragnehmerin in jeder Hinsicht zu unterstützen. Dies insbesondere durch vollständige und rechtzeitige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte sowie Unterlagen zu seiner Immobilie. Sofern es durch den verspäteten Abschluss von Vorarbeiten zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommt, übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung.  

5.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Einrichtungsgegenstände mitunter nur der Kulissengestaltung nach optischen und nicht nach praktischen Gesichtspunkten dienen und daher ihre üblichen Funktionen eingeschränkt sein können. 

5.3 An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihr das alleinige Urheber-, Verwertungs- und- Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Die Auslegung dieser Rechte ist im Zweifel restriktiv. 

§6 Honorar- und Zahlungsmodalitäten 

6.1 Die von der Auftragnehmerin ausgewiesenen Preise verstehen sich gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG als Umsatzsteuerbefreit, da es um ein Kleinunternehmen handelt. Ihre Rechnungen enthalten daher keine Umsatzsteuer. 

6.2 Wird die Bezahlung einmalig zu zahlen, bezahlt den Auftraggeber das vereinbarte Pauschalhonorar vor Beginn der Arbeiten. Die Auftragnehmerin beginnt ihre Arbeiten erst, wenn diese Zahlung auf ihrem Konto eingelangt ist. 

6.3 In dem Fall von einer zweiteiligen Zahlungsmodalität sind mit Erteilung des Auftrages 50 % des Honorars fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Skonto zu begleichen. Die Auftragnehmerin beginnt ihre Arbeiten erst, wenn diese Zahlung auf ihrem Konto eingelangt ist. Die verbleibenden 50 % des Honorars sind nach Abschluss der Arbeiten, unabhängig vom Verwertungserfolg und Verwertungszeitpunkt, ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Skonto fällig. 

6.4 Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin sind nur dann aufrechenbar, wenn sie gerichtlich festgestellt sind oder in einem laufenden Gerichtsverfahren als Gegenforderung eingewendet werden.  

6.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung der Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden. Die Rechnung wird an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse der Auftragsnehmerin verschickt. 

6.6 Dem Auftraggeber steht gegen Forderungen und Ansprüche der Auftragnehmerin kein Zurückbehaltungsrecht zu. 

6.7 Alle kreativen Leistungen, Skizzen, Moodboards und Designkonzepte bleiben Eigentum der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung. 

§7 Fahrtkosten & Parkgebühren 

7.1 Die Fahrtkosten sind im Voraus zu vereinbaren. 

7.2 Die Kosten für das Parken trägt der Auftraggeber. 

7.3 Für Einsatzorte, die mehr als 20 km vom Firmensitz entfernt liegen, wird zusätzlich zu den amtlichen Kilometerkosten auch die halbe Fahrtzeit zum vereinbarten Stundensatz für die Dienstleistung berechnet. 

§8 Urheberrechte 

An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihr das alleinige Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. 

§9 Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung 

9.1 Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeber. 

9.2 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Vertragsabschluss. Die Auftragsnehmerin behält sich das Recht vor, Angebote eines Kunden zum Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

9.3 Die Leistungszeit und Vertragsdauer für die Dienstleistung der Auftragnehmerin beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung durch den Auftraggeber und enden mit der Fertigstellung ihrer Arbeiten gemäß den vereinbarten Leistungsbedingungen. Die genaue Dauer wird individuell zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber festgelegt und ist abhängig von den spezifischen Anforderungen des Projekts. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Die Auflösungsmöglichkeiten „aus wichtigem Grund“ bleiben davon unberührt (zum Beispiel Auflösungsgründe für die Auftragnehmerin: Nichtzahlung des vereinbarten Honorars oder Behinderung des Projektfortschritts durch den Auftraggeber). 

9.4 Im Falle einer (unberechtigten) vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser zur Zahlung des gesamten Honorars der Auftragnehmerin. 

9.5 Sollte der Auftraggeber von der Auftragnehmerin eine zusätzliche Leistung verlangen, so kann die Auftragnehmerin für die Ausführung dieser Leistung eine zusätzliche Vergütung verlangen, sofern sie dem Auftraggeber den Anspruch ankündigt, bevor sie mit der Leistung beginnt. Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber in diesem Fall schriftlich mitzuteilen, welche Zusatzvergütung für die zusätzliche Leistung zu erbringen ist. Beginnt die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Leistung, ohne dem Auftraggeber seinen Anspruch auf Zusatzvergütung mitgeteilt zu haben, so entfällt der Anspruch auf Zusatzvergütung. In diesem Fall ist die Vergütung für die Leistung im Pauschalhonorar enthalten. 

§10 Beauftragung Dritter 

10.1 Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden die Auftragnehmerin und der Auftraggeber schriftlich vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.  

10.2 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, sodass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung. 

 

§11 Geheimhaltung / Datenschutz  

11.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes automationsunterstützt zu speichern und zu verarbeiten, insbesondere für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und für Informations- und Werbemaßnahmen der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. 

11.2 Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich durch eine schriftliche Mitteilung an die Auftragnehmerin. 

 

§12 Bildrechte und Vertraulichkeit  

12.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fotos und Videos der Immobilie vor, während und nach der vertraglich vereinbarten Arbeit anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen; der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin die Speicherung und überlässt ihr diese unentgeltlich für Veröffentlichungen zu Werbezwecken, jedoch ohne Namens- und Ortsangaben. 

12.2 Die Auftragsnehmerin ist berechtigt, das Designkonzept oder einzelne Elemente daraus, in ihrem Marketing- und Webauftritt (Website und Social Media Kanäle) ohne Hinweis auf den Auftraggeber zu veröffentlichen. 

§13 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 

§14 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand 

14.1 Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart und Erfüllungsort ist, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, der Sitz der Auftragnehmerin, sohin Wien. 

14.2 Es gilt österreichisches Recht. 

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